[Politik] Petition Bundestag


25. Februar 2015 +++ Eingereicht: Petition an den Deutschen Bundestag. Das Ergebnis: Ein Erfolg!

Die Frauen der Selbsthilfegruppe möchten vom Deutschen Bundestag, dass Krebspatienten, die während der ambulanten Krebstherapie Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen, diese als Regelleistung erhalten.

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Krebspatienten bei Bedarf die während der ambulanten Krebstherapie benötigten Leistungen der Grundpflege und/oder hauswirtschaftliche Unterstützung als Regelleistung erhalten müssen - unabhängig von der in § 38 Abs. 2 SGB V formulierten Anspruchsvoraussetzung. Er möge ferner die Anwendung des § 37 Abs. 1 SGB V auf ambulant behandelte onkologische Patienten während und bei Bedarf auch nach ihrer Therapie ausdehnen (Krankenhausvermeidungspflege)."

Begründung
siehe Petition an den Deutsche Bundestag

Ergebnis
Der Bundestag hat die Petition beraten und am 18. Februar 2016 beschlossen: Die Petition a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - zu überweisen, b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 18/7385).